Ich lege besonderen Wert auf eine transparente Mandatsführung von Beginn an. Aus diesem Grund können Sie hier Antworten auf Fragen finden, die sich möglicherweise viele Personen stellen, die zum ersten Mal anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.


Wie kann ich Sie beauftragen?

Sie können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular einen Termin anfragen. Die Beauftragung erfolgt in der Regel nach einem persönlichen oder telefonischen Erstgespräch und schriftlicher Mandatserteilung.

Muss ich persönlich zu Ihnen in die Kanzlei kommen?

Nicht unbedingt. Beratungsgespräche können auf Wunsch auch telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden – je nach Art des Anliegens und der Verfügbarkeit.

Was passiert im Erstgespräch?

Im Erstgespräch klären wir, worum es in Ihrem Fall geht, ob ich Sie vertreten kann und wie das weitere Vorgehen aussieht. Außerdem erhalten Sie eine Einschätzung zum Aufwand und zu den Kosten.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Werktage einen Termin. In dringenden Fällen (z. B. bei Fristsachen) versuchen wir eine kurzfristige Lösung zu ermöglichen.

Welche Unterlagen soll ich mitbringen?

Alle relevanten Dokumente, die mit Ihrem Anliegen zu tun haben – z. B. Schriftwechsel, Verträge, Bescheide. Eine genaue Liste erhalten Sie vorab auf Wunsch per E-Mail.


Was kostet eine anwaltliche Vertretung?

Je nach Fall wird entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, nach Stundenhonorar oder per Pauschale abgerechnet. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Darin ist für jeden Fall genau festgelegt, was abzurechnen ist. Das Honorar wird vor Mandatsannahme transparent vereinbart.

Gibt es eine kostenlose Erstberatung?

Nein. Eine anwaltliche Beratung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und wird Ihnen vor dem Gespräch mitgeteilt.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, ist eine Kostenübernahme je nach Tarif möglich. Für die Verteidigung in Strafsachen besteht oftmals kein Versicherungsschutz. Gerne unterstütze ich Sie bei der Anfrage bei Ihrer Versicherung.

Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

In bestimmten Fällen kann Beratungshilfe (außergerichtliche) oder Prozesskostenhilfe (gerichtlich) beantragt werden. Ich informiere Sie gerne über die Voraussetzungen und das Verfahren.


Wie läuft die Kommunikation ab?

Die Kommunikation erfolgt je nach Wunsch per E-Mail, Telefon oder persönlich. Auch eine digitale Mandatsbearbeitung ist möglich.

Wie geht es nach dem Erstgespräch weiter?

Wenn Sie sich für eine Mandatierung entscheiden, erhalten Sie eine Vollmacht und ein Mandatsformular. Danach beginne ich mit der Bearbeitung Ihres Falles. Selbstverständlich spreche ich weitere Schritte mit Ihnen ab und halte Sie zu Ihrem Fall auf dem Laufenden.

Erhalte ich Kopien aller Schreiben?

Ja, Sie erhalten auf Wunsch Kopien aller relevanten Schreiben und Schriftsätze – per E-Mail oder postalisch.


Was ist der Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidigung?

Ein Wahlverteidiger wird von der beschuldigten Person selbst beauftragt und bezahlt. Ein Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt, wenn hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (z. B. bei schwerwiegenden Vorwürfen).

Kann ich mir meinen Pflichtverteidiger selbst aussuchen?

Grundsätzlich ja, wenn rechtzeitig ein Verteidiger benannt wird. Ansonsten bestimmt das Gericht einen Pflichtverteidiger.