Das Arbeitsrecht zielt darauf ab, ein faires und ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Da es kein einheitliches „Arbeitsgesetz“ gibt, muss auf eine Vielzahl von Gesetzen zurückgegriffen werden, aufgrund derer Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge geschlossen werden. Es handelt sich um ein komplexes Rechtsgebiet, bei dem Fachwissen und Erfahrung erforderlich sind, um eine interessengerechte Verfolgung der Ansprüche gewährleisten zu können.

Ich berate und vertrete Sie im Arbeitsrecht unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsvertrag
  • Befristete Arbeitsverträge
  • Betriebs- und Dienstvereinbarungen
  • Betriebsübergang
  • Diskriminierung und Mobbing
  • Elternzeit
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Haftung des Arbeitnehmers
  • Kündigungen
  • Lohnforderungen
  • Mutterschutz und Beschäftigungsverbot
  • Urlaubsansprüche
  • Versetzung
  • Wiedereingliederung

Meine Tätigkeit reicht von einer Beratung über das außergerichtliche Tätigwerden gegenüber der Gegenseite bis zur Vertretung im arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Bitte beachten Sie, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten verschiedene Fristen bestehen, die eingehalten werden müssen.