Im Strafverfahren bin ich sowohl auf der Seite des Beschuldigten als Strafverteidigerin als auch auf der Seite des Geschädigten als Nebenklagevertreterin tätig. Hier unterstütze ich Sie in jedem Verfahrensstadium:

  • Erstattung einer Strafanzeige bzw. Stellung eines Strafantrags
  • Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung bei Erlass eines Haftbefehls
  • Einspruch gegen einen Strafbefehl
  • Vertretung in der Hauptverhandlung
  • Einlegung von Rechtsmitteln
  • Vertretung im Rahmen der Strafvollstreckung

Ich stehe Ihnen in allen Bereichen des Strafrechts zur Seite – im Erwachsenen- sowie im Jugendstrafrecht. Darüber hinaus werde ich sowohl als Wahlverteidigerin als auch als Pflichtverteidigerin für Sie tätig.

Neben dem erforderlichen Fachwissen kommt es im Strafrecht maßgeblich auf die Entwicklung einer Strategie an. Als Strafverteidigerin bzw. Nebenklagevertreterin stelle ich sicher, dass Ihre Rechte während des gesamten Verfahrens gewahrt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft ohne vorherige Akteneinsicht keine Aussage tätigen sollten. Die Berufung auf Ihr Schweigerecht kann nicht gegen Sie verwendet werden.